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Autor |
Beweis 1. Hauptsatz der Differential-und Integralrechnung ohne Stetigkeit |
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WagW
Aktiv  Dabei seit: 15.02.2018 Mitteilungen: 247
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Hallo zusammen,
wenn der Integrand an der Stelle $x_0$ stetig ist, dann wissen wir aufgrund des 1.Hauptsatzes, dass dann das unbestimmte Integral $F(x)$ an der Stelle $x_0$ differenzierbar ist mit $F'(x_0)=f(x_0)$.
An entscheidender Stelle des Beweises geht die Stetigkeit des Integranden ein.
Ich frage mich, ob es nicht auch ausreicht einfach nur die Existenz des Grenzwertes $\lim\limits_{x\to x_0}f(x)=c$ zu fordern?
Ich sehe nicht, dass dann da irgendwo im Beweis etwas kaputt geht (es sei denn ich habe etwas übersehen?😁). Natürlich kann man dann einfach sagen, dass man den Integranden $f$ dann im Punkt $x_0$ stetig fortsetzt, aber die Aussage, dass $f$ im Punkt $x_0$ unbedingt stetig sein muss, wäre damit falsch.
Was meint ihr?
viele Grüße
WagW
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shipwater
Aktiv  Dabei seit: 27.03.2010 Mitteilungen: 478
Herkunft: Karlsruhe
 |     Beitrag No.1, eingetragen 2020-11-25
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Nimm \(I=[-1,1], f\) konstant \(0\) auf \(I\) mit Ausnahme \(f(0)=1\). Dann ist \(F\) zwar differenzierbar bei \(0\) aber \(F'(0)=0 \neq 1=f(0)\).
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